Vereinssatzung

Die Satzung bildet die rechtliche und organisatorische Grundlage der Sportgemeinschaft Siemens Erlangen Fußball e.V.. Sie definiert verbindlich den Vereinszweck, die Organe sowie die Rechte und Pflichten unserer Mitglieder. Das vollständige Regelwerk steht Ihnen über den untenstehenden Button als Download zur Verfügung

FAQ zur Satzung

01

Wer kann Mitglied werden?

Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden. Bei Minderjährigen (unter 18 Jahren) ist für die Aufnahme die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich

02

Wie erfolgt die Aufnahme in den Verein?

Der Aufnahmeantrag ist in Textform an den Vorstand zu richten. Dieser entscheidet anschließend per Beschluss über die Aufnahme.

03

Wie kann die Mitgliedschaft beendet werden (Kündigung)?

Der Austritt muss in Textform gegenüber dem Vorstand erklärt werden.

Wichtig: Hierbei ist eine Kündigungsfrist von einem Monat zum jeweiligen Quartalsende einzuhalten.

04

Welche Pflichten haben Mitglieder?

Neben der fristgerechten Entrichtung der Beiträge sind die Mitglieder verpflichtet, das Vereinseigentum (z. B. Spielkleidung, Gerätschaften und Räumlichkeiten) sorgfältig und bestimmungsgemäß zu behandeln

05

Wie setzt sich der Vorstand zusammen?

Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftwart und dem Jugendwart. Er wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von einem Jahr gewählt.

06

Wann findet die Mitgliederversammlung statt?

Die ordentliche Mitgliederversammlung wird mindestens einmal jährlich zu Beginn des Geschäftsjahres abgehalten. Hierbei können die Mitglieder über Vereinsangelegenheiten abstimmen.

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